Es wurde eine Schutzkategorie „Very High“ (VH) für Systeme mit einer erwarteten Schutzdauer von über 25 Jahren eingeführt. Damit steigen die Anforderungen an die Beschichtung.
Dächer mit Photovoltaik können durch eingeschränkte Hinterlüftung ein feuchtebegünstigendes Mikroklima entwickeln. In Kombination mit regelmäßiger Begehung führt dies zu erhöhten mechanischen Beanspruchungen sowie einer stärkeren Korrosionsgefährdung.
Für begehbare, geneigte Dächer unter 30° Dachneigung ist eine Mindestschichtdicke von 35 µm erforderlich.
Bei zusätzlicher Installation von Photovoltaikanlagen, steigt die Anforderung an die Mindestschichtdicke auf 45 µm.
Frühere Beschichtungen mit 25 µm entsprechen bei geneigten Dächern (0°–30°) künftig nicht mehr den Normvorgaben.
Die genauen Änderungen können zudem dem IFBS (Internationaler Verband für den Metallleichtbau) Fact-Sheet oder der Seite Baunormlexikon entnommen werden.
Der formale Status (MVVTB): Eine direkte, öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der neuen Schichtdicken besteht in Deutschland erst, wenn die MVVTB (Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) die aktualisierte Norm offiziell aufnimmt. Bis zu dieser Einführung und der Festlegung einer angemessenen Übergangsfrist für Industrie und Handel ist das neue Regelwerk bauaufsichtlich noch nicht zwingend bindend.
Die zivilrechtliche Praxis: Unabhängig von der MVVTB gilt die neue DIN 55634-1 ab ihrer Veröffentlichung als der neue „Stand der Technik“. Planer und Ausführende müssen bereits jetzt prüfen, ob Abweichungen davon im Schadensfall zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken führen können.