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Durch die Überarbeitung des Abgrenzungsleitfadens ist nun eindeutig geregelt: Die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern gehört handwerksrechtlich zum Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk und darf nur von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden.
Was ändert sich?
Warum ist das wichtig?
Unsachgemäße Montagen durch unqualifizierte Anbieter führten in der Vergangenheit zu Bauschäden und Sicherheitsrisiken. Dank der neuen Regelung gibt es jetzt klare Standards und mehr Schutz für alle Beteiligten.
Weitere Infos und den ganzen Artikel findet ihr unter: https://bayerndach-magazin.de/